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O l d t i m e r l e a s i n g
Das Herz sagt ja, der Kopf sagt nein, dann kann es ja nur Leasing sein.
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Wenn Sie Spaß an einem Oldtimer haben erläutern wir Ihnen nachfolgend, warum eine Kombination aus Oldtimern und Leasing sinnvoll ist. Sie Können bei dieser Kombination Ihr gewünschtes historisches Fahrzeug genießen ohne dabei Ihr eigenes Kapital zu binden.
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| Gerade für Selbstständige und Freiberufler ist Oldtimerleasing eine interessante Finanzierungsform. Die Steuer für privat genutze Dienstwagen beträgt in Deutschland 1% des Bruttolistenpreises. Dies gilt auch für Oldtimer. Der damalige Listenpreis für einen Mercedes 190 SL betrug circa DM 20.000,00. Somit ist heute ein moantlicher Betrag nach der 1% Regelung für privat genutzte Dienstwagen von € 100,00 zu versteuern, was die Nutzung überaus attraktiv macht. Weiterhin können Reparatur- und Restaurierungskosten vollständig als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Ein Großteil der auf dem Markt befindlichen Oldtimer haben so gut wie keinen Wertverlust, sondern erfahren im Gegenteil über die Nutzungsdauer eine Steigerung. Auch bei einem privaten Leasingnehmer ergibt sich der Vorteil, daß bei einer Veräusserung des Fahrzeugs die enthaltene Mehrwertsteuer erhalten bleibt. Dadurch erschließen sich bei einem Verkauf des Fahrzeugs aus dem Leasingvertrag auch gewerbliche Abnehmer als potenzielle Käufer.
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Folgende Voraussetzungen sind für Oldtimerleasing nötig:
- Es kann sowohl ein Oldtimer als auch ein Youngtimer geleast werden . - Das Fahrzeug muss sowohl verkehrstauglich als auch zulassungsfähig sein. - Es muß ein Classic-Data Gutachten mit einer Bewertung von mindestens 3 vorliegen. - Der Ankauf des Oldtimers erfolgt maximal zum Wert des Gutachtens. - Eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung muß nachgewiesen werden.
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Zu dem Thema Oldtimerleasing, Gutachten und Versicherung beraten wir Sie gerne. Bitte vereinbaren Sie hierzu mit uns einen Termin. |
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